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Pfoetchenhilfe Loisachtal ist ein gemeinnütziger Verein

Züchten mit Verantwortung: Tierschutz beginnt beim Menschen

Hobby oder Pflicht? Warum wir Standards für Tierzucht brauchen

1. Geringere Kosten, aber auch weniger Qualität

Private Züchter verzichten oft auf Kosten, die für professionelle Züchter selbstverständlich sind, wie:

  • Deckrüden-Gebühren: Statt einen professionellen Deckrüden einzusetzen, wird häufig ein Rüde aus dem Bekanntenkreis oder der eigenen Haltung genutzt, was die Kosten reduziert.
  • Keine Vereinsmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in einem Zuchtverein entfällt, was die Ausgaben für Prüfungen, Dokumentationen und Zertifikate senkt.
  • Keine Zuchtgenehmigung: Solange es sich um eine private Hobbyzucht handelt und weniger als drei Würfe im Jahr fallen, wird meist keine Genehmigung benötigt.

Dies führt dazu, dass die Gesamtkosten für private Züchter deutlich niedriger ausfallen. Dennoch entstehen auch hier Ausgaben für:

  • Grundversorgung: Futter, Pflege und Unterbringung.
  • Tierarztkosten: Impfungen, Chippen, Entwurmungen und eventuell Komplikationen bei der Geburt.

Beispiel für einen privaten Wurf (5 Welpen):

  • Futter- und Pflegekosten (bis zur Abgabe): ca. 400–600 €
  • Tierarztkosten pro Welpe (Impfung, Entwurmung, Chip): ca. 100–150 €
  • Gesamtkosten: 900–1.350 €
    Bei einem Verkaufspreis von 800–1.000 Euro pro Welpe könnten die Einnahmen bei 4.000–5.000 Euro liegen. Nach Abzug der Kosten bleibt ein Gewinn von etwa 3.000–4.000 Euro – allerdings ohne Berücksichtigung von Zeitaufwand und unvorhergesehenen Tierarztkosten.

2. Was sind die Risiken dieser Zuchtweise?

Die Ersparnis durch den Verzicht auf professionelle Standards birgt erhebliche Risiken:

  • Gesundheitsprobleme der Tiere: Ohne Gesundheitschecks der Elterntiere können genetische Erkrankungen oder Erbfehler unentdeckt bleiben.
  • Mangelnde Sozialisation: Private Züchter haben oft weniger Erfahrung oder Ressourcen, um die Welpen optimal zu prägen.
  • Fehlende Papiere und Nachweise: Käufer können sich nicht sicher sein, ob die Tiere tatsächlich reinrassig oder gesund sind.

3. Warum ist diese Praxis erlaubt?

In Deutschland erlaubt das Tierschutzgesetz, Tiere privat zu züchten, solange dies nicht gewerbsmäßig geschieht. Hier ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen:

  • Hobbyzucht: Ein bis zwei Würfe im Jahr fallen unter den Bereich der privaten Zucht und sind nicht genehmigungspflichtig.
  • Gewerbliche Zucht: Ab drei Würfen jährlich oder einer erkennbaren Gewinnabsicht ist eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz erforderlich.

Das Fehlen klarer Kontrollen für Hobbyzüchter führt jedoch häufig zu:

  • Überpopulation: Viele Tiere finden keine Käufer und landen in Tierheimen.
  • Fehlende Verantwortung: Manche Züchter betreiben ihre Zucht ohne Rücksicht auf das Wohl der Tiere.
  • Unfairer Wettbewerb: Private Züchter können ihre Tiere günstiger anbieten, da sie die Kosten und Auflagen der professionellen Zucht umgehen.

4. Impfkosten bei privaten Züchtern

Die Impfkosten bleiben gleich, unabhängig davon, ob jemand privat oder professionell züchtet. Pro Welpe entstehen:

  • Grundimmunisierung: 50–80 €
  • Zusätzliche Behandlungen (Entwurmung, Chippen): ca. 30–50 €
    Ohne Rabatte vom Tierarzt summieren sich diese Kosten auf mindestens 100–150 Euro pro Tier.

5. Die ethische Verantwortung privater Züchter

Wer privat züchtet, trägt eine ebenso große Verantwortung wie ein professioneller Züchter. Dabei sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  • Gesundheit der Elterntiere: Auch ohne Vereinszugehörigkeit sollten Gesundheitschecks durchgeführt werden, um Erbkrankheiten zu vermeiden.
  • Sozialisation: Die Welpen müssen in einem sauberen, sicheren Umfeld aufwachsen und gut sozialisiert werden.
  • Verantwortungsvolle Abgabe: Tiere sollten nur an geeignete Halter vermittelt werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Fazit: Die Illusion des leichten Geldes

Private Zucht mag auf den ersten Blick wie eine einfache Möglichkeit erscheinen, Geld zu verdienen. Doch ohne die nötige Erfahrung und Verantwortung können langfristige Probleme entstehen – sowohl für die Tiere als auch für die neuen Besitzer. Es bleibt zu hoffen, dass mehr Kontrolle und Aufklärung dazu beitragen, die Zuchtqualität in Deutschland zu verbessern. Wer privat züchtet, sollte sich stets bewusst sein, dass es nicht nur um Gewinne geht, sondern um das Wohl der Tiere.

Die Forderung, dass nicht jeder ohne Nachweis Hunde oder Katzen vermehren und verkaufen darf, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz und Verantwortungsbewusstsein in der Zucht. Eine generelle Pflicht zum Nachweis nach §11 Tierschutzgesetz würde dazu beitragen, das Wohl der Tiere zu gewährleisten und unseriöse Zuchtpraktiken einzudämmen.

Warum eine Nachweispflicht sinnvoll ist

  1. Vermeidung von unkontrollierter Vermehrung: Viele Hobbyzüchter vermehren Tiere ohne fundiertes Wissen oder Rücksicht auf genetische und gesundheitliche Aspekte. Eine gesetzliche Pflicht würde sicherstellen, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde züchten dürfen.
  2. Tiergesundheit im Fokus:
    Eine §11-Tierschutzgenehmigung setzt voraus, dass die Züchter Kenntnisse über artgerechte Haltung, Pflege und medizinische Versorgung besitzen. Dies würde dazu beitragen, die Ausbreitung von Erbkrankheiten und anderen gesundheitlichen Problemen zu verhindern.
  3. Bekämpfung von unseriösen Vermehrern:
    Ohne Nachweispflicht können sogenannte „Vermehrer“ leicht Tiere ohne Rücksicht auf ihr Wohl vermehren und verkaufen. Eine gesetzliche Regelung würde es schwieriger machen, diese Praktiken zu betreiben.
  4. Entlastung von Tierheimen:
    Viele Tiere aus unkontrollierter Zucht landen in Tierheimen, weil die Käufer die Verantwortung unterschätzen oder die Tiere gesundheitliche Probleme haben. Mit strengeren Regeln könnten solche Fälle reduziert werden.
  5. Fairer Wettbewerb:
    Professionelle Züchter, die bereits hohe Standards einhalten und oft in Vereinen organisiert sind, werden durch Hobbyzüchter unter Druck gesetzt, die ihre Tiere günstiger anbieten können. Eine Pflicht zur Nachweispflicht würde für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.

Was der §11 Tierschutzgesetz verlangt

Der §11 Tierschutzgesetz fordert, dass Personen, die gewerbsmäßig Tiere züchten oder halten, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die erforderliche Sachkunde und geeignete Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Eine Ausweitung dieser Vorschrift auf alle Formen der Tierzucht – auch private Züchter – würde den Standard anheben und eine bessere Kontrolle ermöglichen.

Wie eine Umsetzung aussehen könnte

  • Zentraler Nachweis der Sachkunde: Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises, der Schulungen und Prüfungen umfasst.
  • Registrierungspflicht für Züchter: Alle Züchter, unabhängig von der Anzahl der Würfe, sollten registriert und überprüft werden.
  • Strengere Kontrollen: Regelmäßige Überprüfungen durch zuständige Behörden, um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten.
  • Aufklärungskampagnen: Bessere Information für potenzielle Tierhalter, damit diese sich bewusst für verantwortungsvolle Züchter entscheiden.

Fazit

Eine Nachweispflicht nach §11 Tierschutzgesetz für alle Züchter wäre ein wichtiger Schritt, um das Wohl von Hunden und Katzen in Deutschland zu verbessern. Es würde nicht nur die Qualität der Zucht erhöhen, sondern auch unseriöse Vermehrung und das Leid vieler Tiere verhindern. Tierschutz beginnt bei der Verantwortung der Menschen, und klare gesetzliche Regelungen sind ein wesentlicher Teil davon.

Lesen Sie auch https://pfoetchenhilfe-loisachtal.org/die-wichtigkeit-der-kastration/

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